Bürgerentscheid am 02.12.2012 im Landkreis Osterode am Harz

Fragestellung:
Sind Sie dafür, dass der Kreistagsbeschluss des Landkreises Osterode am Harz (TOP 5, DS 364) vom 31.10.2011 aufgehoben wird und
1.die Fusionsgespräche mit den Landkreisen Northeim und Göttingen sofort beendet werden und
2.der Landkreis Osterode am Harz sich gem. § 25, Absatz 4, Satz 2 NKomVG gegen eine Fusion mit den Landkreisen Northeim und Göttingen ausspricht?

Der Bürgerentscheid ist verbindlich, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen auf Ja lautet und diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten der letzten Kreiswahl (65.784) beträgt, somit mindestens 16.446 gültige Ja-Stimmen.

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